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Verfassungsfragen

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Verfassungsfragen an die Gerichte

 

Die Behörden nehmen Verfassungsfragen bzw. Bedenken nicht ernst. Sie handeln einfach nach Gutdünken und lassen es auf Klagen ankommen. Und dass können sie auch problemlos so in Kauf nehmen, weil viele Richter aus den eigenen Reihen „gewachsen“ sind. Und eine Krähe hackt der Anderen eben kein Auge aus.

Allerdings wären die Gerichte nun gefordert, die Verfassungsfragen zu klären. Aber das wird verweigert. Immer wieder erinnere ich die Gerichte an ihre Pflichten. Und so häufen sich meine Klageverfahren.

Hier ein paar aktuelle Beispiele:

Klagen wegen Verfassungsfragen (Teilhabe-Nötigung)

        1.   S 23 AS 373/15       und      2.  S 23 AS 451/15

Eine öffentliche Verhandlung möchte man gern vermeiden. Die Methoden das zu umgehen werden hier offensichtlich.

               Schreiben des Gerichtes vom 06.07.2015

               Meine Antwort auf das Schreiben 20.07.2015

         1.   Gerichtsbescheid 21.07.2015          2.   Gerichtsbescheid 22.07.2015

Direkt auf mein Fax vom 20.07.2015 wurde der Gerichtsbescheid erlassen. Warum ist leicht zu erklären. Ein Bescheid kann von nur einem Berufsrichter erstellt werden. Es gibt keine öffentliche Verhandlung und das "Volk" ist absolut ausgeschlossen. Bei einem Urteil gibt es eine öffentliche Verhandlung und das Urteil erfolgt im Namen des Volkes mit 2 ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) aus dem "Volk". Alle Richter haben gleiches Stimmrecht. Damit wäre es dann möglich, dass der Berufsrichter von den beiden Schöffen überstimmt wird. Aus diesem Grund möchten die Richter eine mündliche Verhandlung immer vermeiden. Deshalb wird im nächsten Schritt eine mündliche Verhandlung von mir beantragt. Diesem Antrag muss stattgegeben werden, und der Gerichtsbescheid vom 21.07.2015 wird damit gegenstandslos. (So sollte es eigentlich sein. Mal schauen was kommt.)
Eigentlich waren meine Schreiben sehr gut dahingehend zu verstehen (offensichtlich), dass ein Urteil unumgänglich ist. Daher sollte eigentlich jemand mit Sachverstand (alle Berufsrichter sind Studierte), meine Schreiben automatisch als Antrag für eine mündliche Verhandlung auffassen können. Aber hier wird ganz bewusst versucht die Bürger zu täuschen. Das nennt man volkstümlich auch Betrug.

          1. Beantragung einer mündlichen Verhandlung 24.07.2015                                              2.   Antrag auf mündliche Verhandlung 29.07.2015

              Antwort auf Fax 24.07.2015: keine Verhandlung (siehe Rechtsmittelbelehrung)                 Antwort auf Fax 30.07.2015: Ladung zur Verhandlung am 25.08.2015

              Beantragung einer mündlichen Verhandlung (Willkür) 29.07.2015                                       Urteil vom 25.08.2015

              Antwort auf Fax 30.07.2015: keine Stellungsnahme zur Willkür, keine Verhandlung

              Berufung 2. Instanz 17.08.2015

              Antrag Zulassung weiterer Beweise 10.09.2015

 

 

Hier der Fragenkatalog vom 22.05.2015, den es auch zu bearbeiten gilt. All diese Fragen wurden im Laufe meiner Gerichtsverfahren gestellt. Aber man hat sie nie beantworten wollen. Das Recht auf Gehör gebietet aber, dass alle Fragen beantwortet werden müssen. Daher haben bisher alle Richter Amtspflichtverletzungen begangen, die es von Amtswegen abzustellen gilt. Damit wären alle Richter auch in Haftung zu nehmen. Allerdings weiß ich nicht, ob meine beglaubigten Abschriften als Beweis ausreichen, denn eine Unterschrift von den Richtern ist darauf ja nicht vorhanden. Die gleichen Fragen wurden ja auch dem Bundesverfassungsgericht in meinem offenen Brief gestellt. Auch die weigern sich ja diese zu beantworten. Vielleicht stimmt es ja, dass seit 1990 keine Verfassung mehr existiert. Und da es sich um private Schiedsgerichte der BRD handelt, können die machen, was sie wollen. Damit würde es keine staatlichen Gerichte mehr geben. Sorry, die Amtsgerichte unterliegen dem Land und nicht der BRD. Diese müssten theoretisch noch staatlich sein. Aber auch die halten sich nicht an das Grundgesetz.

Da es keine staatlichen Organe mehr gibt, gibt es auch keinen Staat mehr. Es handelt sich bei Deutschland lediglich um ein Wirtschaftsgebiet. Alle angeblichen Behörden und Ämter sind eingetragene "Firmen" (siehe UPIK) und unterliegen dem Handelsrecht (UCC). Alle Fragen diesbezüglich werden von angeblichen staatlichen Institutionen nicht beantwortet. Warum? - Alles was man den Fragenden entgegenbringt, sind Äußerungen und Verleumdungen zu Reichsdeutsche, Verschwörungstheoretikern, Nazis oder was auch immer. Aber Argumente und Beweisführungen, dass es anders ist, gibt es nicht. Es ist ein absolutes Armutszeugnis für alle, die glauben Beamte zu sein. Scheinbar hat keiner von denen begriffen, dass sie Staatsdiener sind. Sie sind den Bürgern gegenüber verpflichtet. Sie haben in ihrer Funktion keine Rechte sondern nur die Pflicht den Bürgern zu "dienen". Und sie sind an die Verfassung (hier Grundgesetz - GG) gebunden. Und die ständige Rechtsprechung verlangt, dass sie ihr ganzes Handeln anhand des Grundgesetzes ausrichten. D.h. sie müssen ständig überprüfen ob das, was sie machen, auch tatsächlich mit dem GG vereinbar ist. Und bei den kleinsten Zweifeln, müssen sie diese ausräumen. Und dazu gibt es die sogenannte Remonstrationspflicht. 

Also soetwas, dass man eine Familie mitten in der Nacht aus den Schlaf reißt, um diese abzuschieben, ist alles andere als menschenrechtskonform. Und so eine Aktion dürfte es nie geben. Ein Polizist der solch einen Akt durchführt, hat die Prüfung zur Einhaltung des Grundgesetzes und der Menschenrechte nicht bestanden und muss aus dem Dienst entfernt werden. Früher war es für die Polizei noch einfacher nachzuvollziehen, wofür sie eigentlich zuständig ist. Damals nannte man sie noch "richtiger" Weise "Schutzmann". Denn sie haben nichts weiter zu tun, als die Menschen zu schützen.

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