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Versuch 3 - Hilfe vom ECHR

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Versuch 3 - Hoffnung auf Hilfe vom ECHR gegen das BVerfG

 

Nicht nur die Gerichte der unteren Instanzen wehren sich gegen Stellungsnahmen zu Verfassungsfragen. Selbst das
Bundesverfassungsgericht möchte sich nicht diesen Themen widmen. Einerseits kann ich es verstehen, denn da sich
schon die unteren Instanzen ihrer Verpflichtung entziehen, bleibt alles am BVerfG selbst hängen. Und dieses wird
durch das hohe Aufkommen an Fällen dann natürlich überlastet.

Dieses Problem ist jedoch künstlich erzeugt. Würden sich alle wirklich an ihre Pflichten halten, und gäbe es eine
Institution, die das überwachen würde, dann wäre es niemals zu einer Überlastung der Gerichte gekommen. Da
die Behörden nicht durch die Gerichte zurechtgewiesen werden, nutzen sie diese Gelegenheit aus. Hier fehlt es
offensichtlich an einer funktionierenden Gewaltenteilung. Die Gerichte müssen die Behörden in ihre Schranken
weisen und dürfen nicht mit ihnen kooperieren (mauscheln).

Diese "Klüngelwirtschaft" schlägt sich durch alle Instanzen hindurch. "Eine Krähe hackt der Anderen kein Auge aus."
Dadurch stehen die Bürger hilflos einem "korrupten" Rechtsystem gegenüber. Und das BVerfG ist überlastet und
schaut hilflos zu.

Als Ausweg aus diesem "Dilemma" sieht sich das BVerfG nun dazu genötigt selbst die Verfassung zu unterlaufen,
indem die Grundrechte durch eigene Gesetzesänderungen (§93) ausgehebelt werden.

Das Recht auf Gehör gebietet eine Begründung zu jedem Urteil bzw. Beschluss. Ohne Begründung und Unterschrift
eines Richters ist kein Urteil rechtskräftig. Um der Lage Herr zu werden, werden willkürlich Beschwerden ohne
Begründung abgelehnt. Durch diese Fehleinschätzung werden jedoch nur die unteren Instanzen noch mehr in ihrem
Fehlverhalten bestärkt, was wiederum zur Folge hat, dass noch mehr berechtigte Klagen entstehen.

Da hier gravierende Grundrechte verletzt werden, habe ich mich mit einer Beschwerde über das BVerfG an die
Menschenrechtskonvention gewandt. Und wie das abgelaufen ist, findet ihr unter dem Beitrag
"Europäischer Gerichtshof (ECHR)"

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