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Entmündigung des „DEUTSCHEN“ Volkes

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Das Volk steht an höchster Stelle, denn die Macht geht vom Volke aus. Das Volk bestimmt selbst und definiert bzw. legt die eigene Verfassung durch demokratische Wahlen fest. (Direkte Demokratie – die einzig wahre Demokratie)

Der Bundesrepublik Deutschland (ein Teil des besetzten Deutschen Reiches) wurde von den Alliierten das Grundgesetz als Verfassung aufdiktiert. Somit handelt es sich hier nicht um eine wirkliche selbst bestimmte, frei vom Volk gewählte, Verfassung. Sie sollte nur vorübergehend als Notlösung dienen. Sobald das Deutsche Reich nicht mehr besetzt ist, sollte vom Volk eine neue Verfassung bestimmt werden.

1990 wurde „Deutschland“ als souveränes Land, in den Grenzen von der damaligen DDR und BRD, anerkannt. Damit wurde gleichzeitig das Deutsche Reich (egal ob in den Grenzen von 1917 oder 34) aufgelöst. Die neuen Grenzen wurden allseitig anerkannt.

Damit galt „Deutschland“ nach außen als nicht mehr besetztes Land. Innenpolitisch behielt aber die BRD die „Macht“. Eigentlich hätte es bei der Zusammenführung der DDR und BRD Neuwahlen für ein vereintes „Deutschland“ geben müssen. Außerdem hätte das deutsche Volk (Bürger der DDR und BRD) eine neue Verfassung bestimmen müssen.

Das wurde aber von der damaligen BRD-Regierung nicht veranlasst. Sie ist einfach in der „Tagesordnung“ weitergegangen. (Stiller Putsch)

Denn die BRD ist und war nie etwas anderes als das Verwaltungsorgan der Alliierten Streitmächte. Damit liegt die „Macht“ weiterhin in den Händen der Alliierten (vor allem der USA).  So gesehen sind wir innenpolitisch weiterhin ein von den Amis besetztes Land.

Das Grundgesetz ist wie gesagt keine Verfassung, sondern ein Gesetz, was als Grundlage für andere Gesetze dient. Und diese anderen Gesetze wurden so ausgelegt, dass sie über dem Grundgesetz stehen, um die Kontrolle über das deutsche Volk zu halten. Die meisten Gesetze sind nämlich selbst schon verfassungswidrig und dienen nur zum Schutz und zur Aufrechterhaltung der absoluten Kontrolle.

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlsystem (der letzten 60 Jahre) schon für verfassungswidrig erklärt. Aber nichts ist bisher passiert. Und es kann auch nichts passieren, weil sich das System der Alliierten über die Scheinverfassung (das Grundgesetz) ermächtigt hat.

Das System schützt sich selbst durch verfassungswidrige Gesetze.

Beispiele:

Wahlsystem:

Politiker werden durch die Listenwahlen immer wieder gewählt. Dadurch sind die so genannten „Spitzenpolitiker“ nicht abwählbar, da sie über die Listen ja immer wieder gewählt werden. Außerdem sind Parteien Gift für eine Demokratie. Durch die Zugehörigkeit einer Partei verliert man seine Unabhängigkeit und wird genötigt Partei orientiert abzustimmen. Durch die Möglichkeit jede Partei wählen zu können, soll uns lediglich eine demokratische Wahl vorgegaukelt werden. Mit wahrer Demokratie hat das ganze aber gar nichts mehr zu tun.

Richter auf Lebenszeit:

Richter können nicht ihren Job verlieren. Selbst wenn sie nur Murks verzapfen, haben sie nichts zu befürchten. Zwar können sie von weiteren Tätigkeiten abgesetzt werden, aber ihren Lohn bekommen sie trotzdem. Dadurch wurden die Richter über das Volk gestellt. Sie können schalten und walten, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Laut Grundgesetz steht das Volk aber an höchster Stelle und nicht ein Richter. Auch Richter können daher vom Volk abgesetzt werden. Die Richter haben im Namen und Interesse des Volkes zu urteilen. Ist das Volk mit den Urteilen der Richter nicht zufrieden, wird über Volksentscheid (direkte Demokratie) darüber entschieden.

Recht auf Gehör:

Fragen müssen laut Auskunft der Justiz nicht beantwortet werden. Es bedarf angeblich keiner Stellungnahme zu Verfassungsfragen.

Dabei sind Amtspersonen jedoch zur Auskunft verpflichtet. In der freien Wirtschaft wird so etwas als Arbeitsverweigerung gewertet und führt bei Wiederholung zur fristlosen Kündigung. Hier handelt es sich dann schlicht und einfach um Amtspflichtverletzungen.

 

Das Volk legt also die Verfassung fest. Steht somit über der Verfassung. Die Richter und Gerichte sind an die Verfassung gebunden, unterliegen damit der Verfassung. Die Richter haben im Interesse des Volkes zu handeln. Werden von einem Bürger verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber von Gesetzen geäußert, so werden diese Gesetze außer Kraft gesetzt, bis die Sache geklärt ist. Denn jedes Gesetz, das nicht verfassungskonform ist, ist nichtig. Das angegriffene Gesetz muss umgehend überprüft werden. Dazu gehört eine ausführliche Stellungnahme im Bezug zur Verfassung.

Und genau dieser Punkt wird in unserem System unterlassen. (verweigert)

Wenn die erste Instanz keine vernünftige Erklärung liefert, so muss die nächste höhere Instanz das übernehmen. Und als letzte Instanz, in sehr komplexen Fällen, kommt das Bundesverfassungsgericht ins Spiel.

Doch soweit kommen wir meist schon gar nicht mehr. Das System funktioniert nämlich so, dass man erst gar keine Verfassungsfragen in den unteren Instanzen bearbeitet. Um doch eine Bearbeitung zu „erzwingen“, muss man durch alle 3 Instanzen. Oft kommt es aber schon vorher zu einer Lösung, die jedoch nicht das Problem der Verfassungswidrigkeit behebt. Und so werden weitere Verfahren provoziert.

Da sich hierdurch die Anzahl an berechtigten Verfahren stark erhöht hat, sah sich das BVerfG dazu genötigt, Verfahren einfach ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Aber allein dieses Vorgehen ist schon verfassungswidrig, denn laut Art. 103 GG bzw. Art 6 EMRK hat jeder das Recht auf Gehör.

Und wenn die Bürger mit den Urteilen der Gerichte nicht zufrieden sind, so können diese durch einen Volksentscheid geändert werden. Denn die Macht liegt beim Volke bzw. geht vom Volke aus. Sollte es bei einem Richter häufiger vorkommen, dass er gegen den Willen des Volkes handelt, so ist dieser durch einen Volksentscheid seines Amtes zu entheben.

Jetzt wird wahrscheinlich verständlich, warum man den Volksentscheid abgeschafft hat, und sich so vehement dagegen sträubt ihn wieder einzuführen. Denn nur so war es überhaupt möglich ein ganzes Volk zu entmündigen. Denn ab da war das Volk entmachtet. Es hat keine Möglichkeit mehr am politischen Geschehen mitzuwirken. Das Wahlsystem sorgt dafür, dass immer die „Selben“ Leute an der Macht bleiben. Zwar regiert mal die eine und mal die andere Partei, aber die „Strippenzieher“ bleiben immer die Gleichen.    

Meine ganzen verfassungsrechtlichen Fragen wurden nie bearbeitet. Und obwohl mir das BVerfG im Februar 2010 entsprochen hat, und von Amtswegen meine Beanstandungen ab 01.01.2011 abgestellt wurden, wurde meine Klage abgewiesen. Somit hatte sich das Landessozialgericht über das Urteil vom BVerfG hinweggesetzt. Aber das System weist noch viel mehr Probleme auf. Denn es gibt diese so genannte Gewaltenteilung überhaupt nicht.

Die Richter handeln und urteilen bewusst zu Gunsten der Behörden und Ämter.      

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